Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) für
„Software-as-a-Service“ Leistungen von Alexander Krämer (im Folgenden: „centrics“)

1. Anwendungsbereich

Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Softwareprodukten der centrics als Software-as-a-Service (im weiteren SaaS). centrics stellt dem Kunden das SaaS-Produkt in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Die Vertragsbeziehung zwischen centrics und dem Kunden kommt mit Unterzeichnung des entsprechenden Einzelvertrages, oder der Bestellung der Lizenz über die Homepage der centrics zustande. Mit Verwendung der Software anerkennt der Kunde vorliegende AGB ausdrücklich an. Im Falle von Widersprüchen zwischen einem Einzelvertrag und den vorliegenden AGB, geht der Einzelvertrag vor. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie von centrics nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Verantwortlichkeiten und Leistungen von centrics
centrics ist für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen und des im Einzelvertrag vereinbarten Service Levels bzw. des Service Levels gemäß Ziffer 5 verantwortlich. Diese umfassen den zuverlässigen und sicheren Betrieb der technischen Infrastruktur, Installation und Instandhaltung der Software, Betrieb eines Backup-Systems, sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit erforderlichen Maßnahmen. centrics stellt dem Kunden die bestellten SaaS-Produkte zum bestimmungsgemäß Gebrauch zur Verfügung und räumt ihm das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese während der Vertragsdauer zu nutzen. Durch die gegebenen Möglichkeiten, Dateien, BIlder, Videos oder andere Materialien auf die SaaS Plattform hochzuladen.

3. Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Der Kunde bleibt – abgesehen vom SaaS-Produkt – für den Betrieb, die Sicherheit und den Zustand aller Komponenten, die für den Betrieb von centrics notwendig sind, vollumfänglich verantwortlich (Hardware, Internetzugang, Software z.B. Browser, Sicherheit etc.). Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten entstehenden Kosten.
3.1. Bevollmächtigte Benutzer
Der Kunde ernennt im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit der centrics einen oder mehrere Bevollmächtigte Benutzer, die im Namen des Kunden verschiedene Aktionen ausführen können. Diese werden in der Regel durch Benutzerrollen definiert. Die Rolle „Account Manager“ bevollmächtigt einen Benutzer, aktualisierte AGBs und Datenschutzrichtlinien im Namen des Kunden zu akzeptieren sowie Benutzer zu erstellen und zu löschen. Die Rolle des „Billing Managers“ bevollmächtigt den Benutzer, Zahlungsinformationen und Zahlungsmethoden hinzufügen oder zu ändern, die Rechnungen einzusehen, sowie neue Benutzerslots zu kaufen.
3.2. Benutzerslots
Der Kunde bekommt ein im Einzelvertrag definiertes Kontingent an Benutzerslots zur Verfügung gestellt. Dieses Kontingent wird für die Berechnung der Höhe der Vergütung herangezogen. Hier wird zwischen zwei Benutzer-Klassen unterschieden. Vollwertige Benutzer haben grundsätzlich keine Einschränkungen der im Einzelvertrag festgelegten Funktionalitäten. Davon ausgenommen sind Einschränkungen durch Berechtigungen, die vom Kunden selber durchgeführt werden. Kontaktportal-Benutzer sind grundsätzlich von Ihrer Funktionalität eingeschränkt. Der Umfang der Funktionalitäten ist unter www.centrics.io abrufbar.
3.2.1. Benutzerkontingent anpassen
Während der Vertragslaufzeit kann das Benutzerkontingent zu jeder Zeit inkrementell angepasst werden. Die Vergütung für die zusätzlichen Benutzer werden sofort mit der bevorzugten Zahlungsmethode zu dem jeweils aktuellen Preis der in der Preisgestaltung Ihres laufenden Einzelvertrags definiert ist, aliquot in Rechnung gestellt, und werden bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungszyklus befristet. Ab dem neuen Abrechnungszyklus werden die vollen Beträge für alle Benutzer für den nächsten Abrechnungszyklus in Rechnung gestellt.
3.3. centrics Account Namen
centrics-Kontonamen (Benutzernamen und Organisationsnamen) sind auf first-come, first-served Basis verfügbar und müssen für die sofortige und aktive Verwendung bestimmt sein. Wenn der gewünschte Benutzername oder Account-Name bereits beansprucht wurde, hat der Kunde andere Namen oder eindeutige Variationen in Betracht zu ziehen. Die Verwendung einer Zahl, eines Bindestrichs oder einer alternativen Schreibweise kann dabei helfen, einen gewünschten Namen zu finden, der noch verfügbar ist.
3.3.1. Name-Squatting
centrics verbietet das sogenannte „Name-Squatting“ von Kontonamen. Kontonamen dürfen nicht für die zukünftige Verwendung reserviert oder inaktiv gehalten werden. Konten, die gegen diese Richtlinie verstoßen, können ohne vorherige Ankündigung entfernt oder umbenannt werden. Versuche, Kontonamen zu verkaufen, zu kaufen oder zu erbitten, sind verboten und können zu einer dauerhaften Sperrung des Kontos führen.


4. Speicherplatz
centrics bietet dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Wenn nicht anders vereinbart, belauft sich der Speicherplatz auf 5GB (Angaben der Speichergröße in Gigabyte, nicht in Gibibyte.). Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren. Sofern der Kunde anschließend nicht weiteren Speicherplatz gegen Entgelt bestellt, werden Daten, welche den vorhandenen Speicherplatz übersteigen, nicht mehr gespeichert.
4.1. Datenzugriff
centrics trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.
4.2. Unberechtigter Zugriff
Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
4.3. Gespeicherte Informationen
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. centrics behält sich das Recht vor, von Benutzern erstellte Inhalte abzulehnen oder zu entfernen, die nach unserem alleinigen Ermessen gegen Gesetze oder centrics-Bestimmungen oder -Richtlinien verstoßen.


5. Systemverfügbarkeit
centrics erbringt seine Leistungen nach „best-effort“ Grundsätzen. D.h., centrics ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der SaaS-Produkte zu gewährleisten. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass es sich bei den SaaS Leistungen und weiteren Komponenten von Drittpartnern, deren Funktionstüchtigkeit von centrics nicht beeinflusst werden kann, um ein technisch komplexes System handelt, weshalb centrics keine Garantie für die ständige und vollständige Verfügbarkeit dieser Komponenten übernimmt. Unterbrechungen aufgrund von Systemwartungen, Updates etc. werden gemäß Ziffer 17 im Voraus angekündigt, wobei bei planbaren Arbeiten eine Frist von 2 Arbeitstagen eingehalten wird. Unmittelbar notwendige Arbeiten, die eine Unterbrechung in der Verfügbarkeit auslösen, können im Sinne einer schnellen Problembehebung oder Abwendung von Gefährdungspotential (z.B. Virenbefall) ohne Vorankündigung vorgenommen werden.


6. Gefährdung der Datensicherheit
Erkennt centrics eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Betriebs durch fahrlässige oder mutwillige Aktivitäten externer Urheber (DOS Attacken, Virenangriff u.ä.), ist centrics befugt, umgehend alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die eigene Infrastruktur und Software vor Schaden zu bewahren.


7. Support
Der centrics Support steht dem Kunden per E-Mail an support@centrics.io zur Verfügung. centrics bemüht sich, binnen 48h zu antworten. Für besondere Supportvereinbarungen können individuelle Vertragszusätze vereinbart werden.


8. Vergütung
Die Höhe der Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist separat in dem jeweiligen Einzelvertrag geregelt. Sie besteht i.d.R. aus wiederkehrenden Gebühren, die monatlich oder jährlich im Vorhinein in Rechnung gestellt werden und deren Höhe nach Vorankündigung angepasst werden kann. Rechnungen der centrics sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten 9% Verzugszinsen p.a. zzgl. Mahngebühren als vereinbart. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden gesondert abgerechnet.


9. Schutzrechte
Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von centrics an Programmen und Dokumentationen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Softwareprodukte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich außerhalb des Rahmens der Kontaktportalnutzung zur Nutzung zur Verfügung zu stellen bzw. weiterzuvermieten und/oder außerhalb des Rahmens der Vertragsbeziehung mit centrics zu nutzen oder centrics in irgendeiner Form streitig zu machen.


10. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten. centrics ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen beizuziehen oder die vereinbarten Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, hat aber die Geheimhaltungspflicht zu überbinden. centrics verpflichtet sich, sämtliche übermittelten Daten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln und die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei gelten die Dienstleister, die der Kunde bezeichnet hat, nicht als Dritte.


11. Datenschutz und Datensicherheit
centrics wird die Daten des Kunden mit höchster Sorgfalt behandeln und sie vor Missbrauch und Verlust schützen. Dazu trifft centrics technische und organisatorische Maßnahmen, welche den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Daten werden in Europa gespeichert (i.d.R. in Deutschland). Spezielle Vereinbarungen zu Serverstandorten können nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in den Einzelvereinbarungen getroffen werden.
11.1. Datenweitergabe
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe bzw. deren Verwendung verantwortlich. Alle von centrics gespeicherten und bearbeiteten Daten des Kunden sind ausschließliches Eigentum des Kunden und werden von centrics ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.
11.2. Auswertung anonymisierter Daten
Der Kunde gestattet centrics, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, die anonymisierte Auswertung der bei centrics für den Kunden gespeicherten Daten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungen durch centrics.
11.3. Zugangsdaten
Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.


12. Gewährleistung
centrics gewährleistet, dass die Dienstleistungen technisch korrekt erbracht werden.
13. Haftung
Da das Betreiben eines Online-Dienstes eine hohe Komplexität mit sich bringt und unter Beteiligung mehrerer Parteien stattfindet, wird ausdrücklich vereinbart, dass centrics nur für solche Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von centrics liegen, also insbesondere in dem von centrics selbst betriebenen und kontrollierten Teil der Infrastruktur ihren Ursprung haben. Bei vor- bzw. nachgelagerten Ursachen besteht somit keine Haftung von centrics, selbst wenn diese Ursachen sich in einer nicht vertragskonform erbrachten Leistung von centrics realisieren. Insbesondere haftet centrics nicht für Schäden durch (Verbindungs-) Fehler, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches von centrics liegt (z.B. Fehler des Rechenzentrums, der Internetverbindung, etc.). Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. centrics schließt insbesondere jegliche Haftung für indirekte und sog. Mangelfolgeschäden aus. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt, einschließlich Streik, zurückzuführen sind. In einem solchen Falle wird die betroffene Partei die andere sofort vom Eintritt der höheren Gewalt benachrichtigen.


14. Vertragsdauer und Kündigung
14.1. Abrechnungszyklus
Der Kunde kann zwischen folgenden Abrechnungszyklen wählen:
Monatlich
Jährlich (12 Monate ab Vertragsbeginn)
14.2. Kündigung
Die Vertragslaufzeit entspricht jeweils dem vom Kunden gewählten Abrechnungszyklus und verlängert sich fortwährend automatisch um die Dauer des Abrechnungszyklus. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszyklus zu kündigen. Eine Vertragskündigung während eines Abrechnungszyklus ist ausgeschlossen. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für centrics insbesondere dann vor, wenn der Kunde:
in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde
mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist erfolglos gemahnt wurde
bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift
die vertragsgegenständlichen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger oder ethisch bedenklicher Handlungen nutzt.
In jedem Fall, wird zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung der Account für alle Benutzer des Kunden gesperrt und alle Daten, Dokumente und gespeicherten Informationen nach 10 Tagen endgültig und unwiderruflich gelöscht. Der Kunde hat in diesen 10 Tagen die Möglichkeit den Vertrag zu den gleichen Konditionen wiederaufzunehmen. In diesem Fall werden die Daten nicht gelöscht, und können vom Kunden weiterverarbeitet werden.


15. Vertragsänderungen
Wird im Rahmen des aktuell verfügbaren Produkts eine Erweiterung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen verlangt, wird diese von centrics in einer zu vereinbarenden Frist umgesetzt und durch den Kunden ab dem Zeitpunkt der Aufschaltung nach den angepassten Konditionen entgolten. Sämtliche Anforderungen betreffend Anpassungen müssen vom Kunden in schriftlicher Form erfolgen wobei es in der Verantwortung des Kunden ist, sicher zu stellen, dass die Übermittlung erfolgreich verläuft. Werden im Rahmen des aktuell verfügbaren Produkts Anpassungen verlangt, die eine Minderung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen zur Folge haben, erlangen sie per Ende des Abrechnungszyklus Gültigkeit und können erst nach Ablauf einer allfällig vereinbarten Mindestlaufzeit erwirkt werden.


16. Kommunikation
centrics ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.


17. Mitteilungen
Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die vereinbarten E-Mail-Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Änderungen des Ansprechpartners oder der Adresse unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.


18. Schlussbestimmungen
18.1.
Der Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden.
18.1.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Vorschrift zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht.
18.1.
Sämtliche Bestimmungen des Vertrages, welche sich aufgrund ihrer Natur über dessen Beendigung ausdehnen, verbleiben in Kraft, bis sie erfüllt sind, unter Einschluss der Vertraulichkeit, des maßgebenden Rechts, der Vergütung, des geistigen Eigentums, der Haftung sowie der Gewährleistung.
18.1.
Bei Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien vor Anrufung des Gerichts eine gütliche Einigung, in letzter Instanz auf Geschäftsleitungsebene, anstreben. Sollte eine solche aus der Sicht einer Partei nicht möglich sein, kann das Gericht angerufen werden.
18.1.
Der Vertrag untersteht österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist am Sitz der centrics
Linz, im Januar 2021 (ersetzt alle früheren Ausgaben)